
Optimale Chancen mit deutscher Approbation
Mit einer deutschen Approbation eröffnen sich optimale Chancen für deine berufliche Laufbahn im Gesundheitswesen. Nutze diese wertvolle Anerkennung, um in Deutschland als qualifizierter Facharzt durchzustarten.
Durch unsere Hilfe schnell zur deutschen Approbation
In Deutschland besteht seit einigen Jahren ein anhaltender Mangel an qualifizierten Ärzten und Ärztinnen. Eine wichtige Maßnahme zur Bewältigung dieses Mangels ist neben der Nutzung aller inländischen Fachkräftepotenziale die gezielte Zuwanderung. Um jedoch als ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin in Deutschland tätig zu sein, ist eine staatliche Zulassung erforderlich. Diese Zulassung kann entweder in Form einer "Approbation" oder einer "Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO" erfolgen, auch als Berufserlaubnis bezeichnet. Ein abgeschlossenes Medizinstudium im Ausland oder eine Berechtigung, im Heimatland als Arzt oder Ärztin praktizieren zu dürfen, reichen nicht aus, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können.
Wenn du in Deutschland einen Job suchst oder Karriere machen möchtest, müsst du bestimmte Anforderungen erfüllen. Wir bieten dir umfassende Informationen zu Themen wie der Approbation, der Gleichwertigkeitsprüfung und der Bundesärzteordnung. Komm' auf uns zu! Wir stehen dir gerne zur Verfügung, um dich über Ihre Möglichkeiten zu beraten. Darüber hinaus profitierst du von unserem weitreichenden Netzwerk, das mehr als 800 Krankenhäuser, Kliniken, Reha-Kliniken und medizinische Versorgungszentren (MVZ) umfasst. Wir haben direkten Kontakt zu Personalleitern und Chefärzten und kennen den Stellenmarkt genau, einschließlich deine Traumjobs!


In Kürze - dein Prozess bis zur Arbeit in Deutschland
Entdecke, wie wir dich unterstützen und begleiten, um deine beruflichen Ziele zu erreichen. Lass uns gemeinsam deine Erfolgsgeschichte schreiben!


Abschluss aus Drittstaat
Antrag auf Approbation
(i.d.R. mit B2-Zertifikat)
Überprüfung der allgemeinen fachlichen Eignung
Fachspracheprüfung
Vorläufige Berufserlaubnis
(max. 2 Jahre)
Arbeitsaufnahme
Antrag auf Approbation
Überprüfung der Gleichwertigkeit
Kenntnisprüfung
Erhalt der deutschen Approbation
Arbeitsaufnahme
(unbefristet)
HILFE DURCH DIE CEP

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