top of page

WIR VERNETZEN ÄRTZE UND KLINIKEN

Optimale Chancen mit deutscher Approbation

Mit einer deutschen Approbation eröffnen sich optimale Chancen für deine berufliche Laufbahn im Gesundheitswesen. Nutze diese wertvolle Anerkennung, um in Deutschland als qualifizierter Facharzt durchzustarten.

_DSC6474.jpg

IN WENIGEN SCHRITTEN ZUR PERFEKTEN BEWERBUNG

Durch unsere Hilfe schnell zur deutschen Approbation

In Deutschland besteht seit einigen Jahren ein anhaltender Mangel an qualifizierten Ärzten und Ärztinnen. Eine wichtige Maßnahme zur Bewältigung dieses Mangels ist neben der Nutzung aller inländischen Fachkräftepotenziale die gezielte Zuwanderung. Um jedoch als ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin in Deutschland tätig zu sein, ist eine staatliche Zulassung erforderlich. Diese Zulassung kann entweder in Form einer "Approbation" oder einer "Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO" erfolgen, auch als Berufserlaubnis bezeichnet. Ein abgeschlossenes Medizinstudium im Ausland oder eine Berechtigung, im Heimatland als Arzt oder Ärztin praktizieren zu dürfen, reichen nicht aus, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können.

 

Wenn du in Deutschland einen Job suchst oder Karriere machen möchtest, müsst du bestimmte Anforderungen erfüllen. Wir bieten dir umfassende Informationen zu Themen wie der Approbation, der Gleichwertigkeitsprüfung und der Bundesärzteordnung. Komm' auf uns zu! Wir stehen dir gerne zur Verfügung, um dich über Ihre Möglichkeiten zu beraten. Darüber hinaus profitierst du von unserem weitreichenden Netzwerk, das mehr als 800 Krankenhäuser, Kliniken, Reha-Kliniken und medizinische Versorgungszentren (MVZ) umfasst. Wir haben direkten Kontakt zu Personalleitern und Chefärzten und kennen den Stellenmarkt genau, einschließlich deine Traumjobs!

  • Berufserlaubnis
    Die Berufserlaubnis für ausländische Ärzte ermöglicht es ihnen, vorübergehend in Deutschland zu arbeiten und ihre medizinische Tätigkeit auszuüben. Diese Erlaubnis wird in der Regel von den zuständigen Landes- oder Bezirksregierungen erteilt. Für ausländische Ärzte besteht die Möglichkeit, eine befristete Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten, die in der Regel maximal für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gilt. Diese Berufserlaubnis ist auf ein bestimmtes Bundesland beschränkt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen für die Erteilung. Zu den Voraussetzungen zählen ein erfolgreich abgeschlossenes medizinisches Studium sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, die in der Regel Fachsprache auf dem Niveau C1 umfassen. Des Weiteren müssen die Ärzte würdig und zuverlässig sein sowie die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs nachweisen. Die Ausübung des Berufs ist bei dieser Berufserlaubnis nur unter der Aufsicht eines approbierten Arztes gestattet. Zusätzlich werden in der Regel Nebenbestimmungen festgelegt, die beispielsweise die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen umfassen können. Diese befristete Berufserlaubnis ermöglicht es ausländischen Ärzten, vorübergehend in Deutschland zu arbeiten und ihre medizinische Tätigkeit auszuüben, jedoch unter bestimmten Auflagen und Einschränkungen. Die genauen Bestimmungen und Verfahren für die Erteilung der Berufserlaubnis können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden und Kammern für Mediziner in Deutschland über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren. Unsere Berater können dich hierbei gerne unterstützen.
  • Fachspracheprüfung
    Um die Approbation oder Berufserlaubnis zu erhalten, musst du ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die sprachlichen Anforderungen für die Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis können je nach Bundesland variieren. Als Mindestvoraussetzung in allen Bundesländern wird in der Regel das allgemeine Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verlangt. Zusätzlich ist oft eine spezielle Fachsprachenprüfung Medizin auf dem Niveau C1 des GER erforderlich. Diese Prüfung konzentriert sich auf medizinisches Fachvokabular und die Fähigkeit, in einem medizinischen Kontext zu kommunizieren.
  • Kenntnisprüfung
    Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den gesamten Lehrinhalt des deutschen Medizinstudiums. Ausländische Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolventen medizinischer Hochschulen erwartet wird. Die Kenntnisprüfung besteht aus einer mündlich-praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Sie kann höchstens zweimal wiederholt werden, und nicht bestandene Prüfungen in anderen Bundesländern werden angerechnet. Die Schwerpunkte der Prüfung liegen auf den Fachgebieten Innere Medizin und Chirurgie. Zusätzlich sollen die Fragen weitere Aspekte wie Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und rechtliche Fragen der ärztlichen Berufsausübung abdecken. Die zuständige Behörde kann im Vorfeld der Prüfung ein bestimmtes Fach oder einen Teilbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung im Ausland festgestellt wurden. Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich in § 37 der Approbationsordnung für Ärzte geregelt.
  • Approbation
    Um in Deutschland nach dem Abschluss des Medizinstudiums als Arzt tätig zu sein, ist es für dich von großer Bedeutung, die ärztliche Approbation zu erhalten. Die Approbation ermöglicht es Medizinern, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben, und du musst dementsprechend einen Antrag darauf stellen. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Antrag auf die ärztliche Approbation genehmigt wird. Zum Beispiel musst du bei der Beantragung der Approbationsurkunde den korrekten Standort beachten. Bei der Auswahl der Standort-Entscheidung stehen wir dir gerne zur Seite. Im nächsten Abschnitt findest du umfassende Informationen zur Approbationsurkunde für Ärzte. Dies beinhaltet eine Definition, die rechtlichen Grundlagen, die erforderlichen Voraussetzungen, die zuständigen Behörden für die Antragstellung, die benötigten Unterlagen, die Kosten, die Dauer usw. Was ist eine Approbation? Die Approbation (lat. approbatio „Anerkennung, Genehmigung“) für Ärzte bezeichnet die staatliche Erlaubnis, den Beruf des Arztes eigenständig und eigenverantwortlich auszuüben. Sie ist eine Form der Anerkennung und Genehmigung, die es Ärzten ermöglicht, ihre Tätigkeit offiziell auszuüben. Rechtsgrundlage: Die Regelungen zur Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufs sind in der Approbationsordnung für Ärzte festgelegt. Diese Verordnung baut auf der Bundesärzteordnung auf und legt die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Genehmigung zur ärztlichen Tätigkeit fest. Voraussetzung für den Erhalt der deutschen Approbation: Um die Approbationsurkunde als Arzt zu erhalten, musst du einen Antrag auf Approbation stellen. Die Bedingungen für die Erteilung der Approbation sind in der Approbationsordnung für Ärzte festgelegt. Gemäß dieser Verordnung musst du dein Medizinstudium erfolgreich abschließen und die entsprechende Prüfung bestehen. Zudem dürfen sie sich nicht durch ein Fehlverhalten strafrechtlich belastet haben, das erhebliche Zweifel an ihrer Eignung aufkommen lässt. Es ist auch erforderlich, dass Ärzte die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um ihren Beruf ausüben zu können. Für ausländische Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die die Approbation in Deutschland beantragen möchten, gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie müssen ihr Medizinstudium in ihrem Heimatland abgeschlossen haben und über eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verfügen. Darüber hinaus müssen sie ein Sprachzertifikat (GER-B2) sowie ein Fachsprachzertifikat (C1) vorweisen können, die durch die Fachsprachprüfung erlangt werden. Diese Zertifikate bestätigen ihre Deutschkenntnisse. Neben diesen formellen Anforderungen sind weitere Dokumente für den Antrag auf Approbation erforderlich, die auf den Websites der jeweiligen Landes- oder Bezirksregierungen detailliert aufgeführt sind. Im Gegensatz zu Ärzten, die ihr Medizinstudium in einem EU-, EWR- oder Schweizer Land absolviert haben, müssen Ärzte aus Drittstaaten in der Regel eine Kenntnisprüfung ablegen. Wo kann man die Approbation beantragen: Um den Antrag auf Approbation zu stellen, muss der Arzt sich an die entsprechende Bezirksregierung oder Landesregierung wenden.
  • Benötigte Dokumente zur Beantragung der Approbation
    1. Antrag auf Erteilung einer Approbation (Bitte Vordruck verwenden) 2. Identitätsnachweis (z. B. Kopie vom Reisepass) 3. Absichtserklärung Das der ärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll Die parallele Antragstellung in mehreren Bundesländern ist nicht möglich! 4. Tabellarischer und chronologischer Lebenslauf (handschriftlich unterzeichnet) Darin sollen der genaue Studiengang, der berufliche Werdegang und sonstige Zeiten bis heute dargelegt werden. 5. Nachweise über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung Dazu gehören je nach Ausbildungsstaat Diplom, Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise, die zur uneingeschränkten Berufsausübung im Ausbildungsland berechtigen. 6. Gegebenenfalls: EU-Konformitätsbescheinigung Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates (innerhalb EU/EWR/ Schweiz), aus der hervorgeht, dass die ärztliche Ausbildung den Mindestanforderungen des Artikels 24 der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht. 7. Gegebenenfalls: EU-Bescheinigung über erworbene Rechte Bescheinigung der zuständigen Behörde des Staates innerhalb EU/EWR/Schweiz, in dem bisher der ärztliche Beruf ausgeübt wurde, dass Sie dort nachweislich während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig sowie uneingeschränkt ärztlich tätig gewesen sind, gemäß Artikel 23 der EU-Richtlinie 2005/36/EG. 8. IMI-Einverständniserklärung (Bitte Vordruck verwenden) 9. Certificate of Good Standing Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Staates, in dem bislang der ärztliche Beruf ausgeübt wurde. Aus dieser muss hervorgehen, dass gegen Sie kein berufsoder aufsichtsrechtliches Verfahren anhängig ist, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt. Dies entfällt, wenn der ärztliche Beruf noch nie ausgeübt worden ist. 10. Nachweis über die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse a) Nachweis über Sprachkenntnisse auf B2-Niveau: Zertifikat über das Bestehen einer Prüfung auf dem Niveau B 2. Ohne diesen Nachweis kann keine Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgen. b) Fachsprachprüfung: Informationen zur Fachsprachprüfung finden Sie im „Informationsblatt Fachsprachprüfung Ärzte“. Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung Stand: Januar 2020 11a. Bei bisherigem oder derzeitigem Wohnsitz im Ausland Aktuelle Bescheinigung der Polizeioder Justizbehörden des Herkunftslandes, dass kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. 11b. Bei Wohnsitz in Deutschland Amtliches Führungszeugnis nach Belegart O Dieses ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck „Approbation BÄO“ anzugeben, damit eine unverzügliche Zuordnung zum Antrag gewährleistet ist. 13. Erklärung über Straffreiheit (Bitte Vordruck verwenden) 14. Ärztliche Bescheinigung (Bitte Vordruck verwenden) Diese soll von einem/einer in Deutschland praktizierenden Arzt/Ärztin oder von einem/einer Beratungsarzt/-ärztin der Deutschen Botschaft vor Ort ausgestellt werden und nicht älter als drei Monate sein. 15. Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen Es werden nur Übersetzungen akzeptiert, die in Deutschland oder im Ausland von einem/ einer öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in angefertigt worden sind. Im Ausland angefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung befugt ist. Kosten für die Approbation: Die Gebühren für die Approbation als Arzt können je nach Verwaltungsaufwand zwischen 150 und 1.000 Euro variieren. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich nach den individuellen Anforderungen und dem Aufwand, der mit der Bearbeitung des Antrags verbunden ist. Wenn du beispielsweise unvollständige Unterlagen einreicht und der Sachbearbeiter zusätzliche Informationen anfordern muss, können die Kosten entsprechend steigen.
_DSC6626_edited.png

SO SIEHT DEIN ABLAUF AUS

In Kürze - dein Prozess bis zur Arbeit in Deutschland

Entdecke, wie wir dich unterstützen und begleiten, um deine beruflichen Ziele zu erreichen. Lass uns gemeinsam deine Erfolgsgeschichte schreiben!

Abschluss aus Drittstaat

Antrag auf Approbation (i.d.R. mit B2-Zertifikat)

Überprüfung der allgemeinen fachlichen Eignung

Fachspracheprüfung

Vorläufige Berufserlaubnis (max. 2 Jahre)

Arbeitsaufnahme

Antrag auf Approbation

HILFE DURCH DIE CEP

Überprüfung der Gleichwertigkeit

Kenntnisprüfung

Erhalt der deutschen Approbation

Arbeitsaufnahme (unbefristet)

HILFE DURCH DIE CEP

SPRICH UNS AN!

Du hast Fragen? Unser Team hilft Dir sehr gerne weiter!

Unser Team steht bereit, dir bei allem zu helfen, was dir auf dem Herzen liegt. Nimm einfach Kontakt auf – wir sind hier, um dir zu helfen und freuen uns darauf, von dir zu hören!

_DSC6626.jpg
_DSC6515.jpg
_DSC6563.jpg
bottom of page